Kirchen(wieder)Eintritt

Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie sich
- direkt an das Pfarramt der Stiftskirchengemeinde wenden, oder
- an die telefonische Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-813 813 8 (www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt/)
Sie sind willkommen. Sprechen Sie uns an!
Oft können Menschen die Gründe kaum in Worte fassen, warum sie wieder in die evangelische Kirche eintreten möchten. Es ist ein unbestimmter Wunsch wieder dazuzugehören, die Sehnsucht nach einem Stückchen "Heimat". Manchmal gibt es auch einen bestimmten Anlass: Viele Menschen beginnen über eine Rückkehr in die Kirche nachzudenken, wenn sie ein Kind erwarten, sich kirchlich trauen lassen oder ein Patenamt übernehmen wollen.
Oder es stellen sich Fragen nach einem "Mehr", nach Kirche, Gott, Gemeinschaft - vielleicht nach schweren Erfahrungen. Wir freuen uns über jede und jeden, der beschließt, (wieder) ein Teil unserer Gemeinschaft zu werden. Es erwartet Sie keine Glaubensprüfung. Wichtig ist der evangelischen Kirche für ein Kircheneintritt nur eines: Es muss ein ernsthafter Wille vorhanden sein, wieder zur Kirche zu gehören.
Fragen zu Kirchenmitgliedschaft, Eintritt und Umzug
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add Ich möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.
Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie
- sich direkt an uns wenden unter der Rufnummer 07071/79525420 (Gemeindebuero.Tuebingen.Stiftskirche), oder @ elkw.de
- an die telefonische Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-813 813 8 (www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt/)
Sie sind willkommen. Sprechen Sie uns an!
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add Was geschieht mit dem Geld meiner Kirchensteuer?
Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.
In der Kirchensteuer wird diese verbindliche Gemeinschaft ausgedrückt als ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht "irgendwo in dunklen Kanälen". Es arbeitet vielmehr ganz konkret für die Menschen in den Kirchenbezirken. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können. Selbstverständlich werden sowohl die Landeskirche als auch die Kirchengemeinden sowie ihre Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung geprüft. Diese Aufgabe nimmt das Rechnungsprüfamt wahr.

Cornelia Steiff
Sekretärin
Gemeindebüro
Neckarhalde 27
72070 Tübingen
Telefon: 07071/79525420
Fax: 07071/79525452
gemeindebuero.tuebingen.stiftskirche @ elkw.de
Bürozeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr